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Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Kindertagesstätte St, Evergislus

Der Rat der Tageseinrichtung in der katholischen Kindertagesstätte St. Evergislus hat gemäß § 4, Abs. 6 aus dem „Statut für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder“ folgende Kriterien für die Aufnahme vereinbart.

Über die Belegung der zum Ende des Kindertagesstättenjahres frei werdenden Plätze entscheidet der Träger zusammen mit der Kindertagesstättenleiterin bis zum 31. März jeden Jahres. Dabei berücksichtigt er vornehmlich folgenden Prioritäten:

  • Katholische Kinder, die in der Gemeinde wohnen oder deren Eltern im Rheinviertel berufstätig sind dem Alter entsprechend
  • Kinder, die einen Tagesstättenplatz benötigen.
  • Kinder, deren Geschwister gleichzeitig die Einrichtung besuchen.

Über die im Laufe des Jahres frei werdenden Plätze entscheidet der Träger in Absprache mit der Leiterin der Tageseinrichtung nach Dringlichkeit.