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Unser Konzept

Eine Modell-Initiative der Bürgerstiftung Rheinviertel im CBT-Wohnhaus Emmaus und im St. Vinzenzhaus, Bad Godesberg - Rheinviertel

Zum Konzept des Integrierten Hospizes gehört es nicht, eine eigene Station im Altenpflegeheim zu errichten oder wie in einem gewöhnlichen Hospiz Möglichkeiten dafür zu schaffen, Sterbende speziell für die Phase des Sterbens in das Altenheim aufnehmen zu können. Das Integrierte Hospiz ist integraler Bestandteil des gesamten Pflegekonzeptes und richtet sich an die bereits im Altenheim Wohnenden.

Die Hospizschwester, der die Leitung des Projektes anvertraut wird, ist qualifizierte Fachschwester und versteht sich als Begleiterin für die betroffenen BewohnerInnen des Hauses, ihre Angehörigen und auch für die MitarbeiterInnen in der Pflege. Sie steht an der Seite der Sterbenden und unterstützt Angehörige und MitarbeiterInnen bei der Begleitung der Betroffenen. Durch ein frühzeitiges Bildungsangebote für Angehörige und durch regelmäßige Palliativarbeitskreise und -konferenzen mit den MitarbeiterInnen sorgt sie für Aufklärung, Qualifizierung und Auswertung der Arbeit.

Damit die Begleitung der Sterbenden intensiv und durchgängig ermöglicht werden kann und Ehrenamtliche in diese verantwortliche Aufgabe eingebunden werden können, gehört es zu den Aufgaben der Hospizschwester, einen Ehrenamtlerkreis zu bilden, zu qualifizieren, ihm vorzustehen und den Einsatz der Helfer zu organisieren. Schließlich schlägt sie der Hausleitung und der Bürgerstiftung Rheinviertel jährlich Mitarbeiter der unterschiedlichen Wohnbereiche zu palliativmedizinischen Fortbildungen vor, damit zunehmend mehr Pflegende über die gewünschte Qualifikation verfügen.

Liebevoll begleitet sein

Im Integrierten Hospiz ist nicht nur der unmittelbare Begleitungsprozess Sterbender im Blick, sondern auch eine adäquate Schmerzversorgung aller BewohnerInnen. Die Entwicklungen im Bereich der modernen Schmerzmedizin dürfen nicht erst im Sterbeprozess zum Einsatz kommen. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass 85 bis 90% aller alten Menschen über 75 Jahren unter Schmerzen leiden. Jedoch erhalten nur 4% dieser Altersgruppe eine schmerztherapeutische Behandlung. Der Schmerz wird folglich als "normale" Begleiterscheinung des Alters wahrgenommen und ertragen. Die damit einhergehende Verminderung der Lebensqualität wird als gegeben hingenommen, obwohl eine differenzierte Schmerztherapie die Symptome wirkungsvoll lindern oder beheben könnte. Die Palliativverantwortliche hat deshalb die Aufgabe, zusammen mit den behandelnden Ärzten eine standarisierte Feststellung der Schmerzsituation aller Bewohner zu entwickeln und zu etablieren. Im gegebenen Fall bemüht sie sich um die Vermittlung einer Schmerztherapie und begleitet sie.

Die konkrete Tätigkeit der Hospizschwester setzt bei der Begrüßung der neuen BewohnerInnen ein. Bereits in der Einzugsphase stellt sich die Schwester vor und gibt Einblick in ihre Arbeit. Sie vermittelt den neuen BewohnerInnen das Gefühl, sich bei Schmerzen, in schwerer Pflegebedürftigkeit und im Sterbeprozess in besonderer Weise medizinisch und menschlich begleitet wissen zu dürfen. In diesem Zusammenhang bereitet sie mit den neuen BewohnerInnen eine Patientenverfügung vor oder veranlasst eine entsprechende Eintragungen in die Pflegedokumentation. Verschlechtert sich der Zustand eines Bewohners, werden Schmerzartikulationen festgestellt oder zeichnet sich der Beginn eines Sterbeprozesses ab, wird die Hospizschwester unverzüglich von den Wohnbereichen verständigt und in die weiteren Planungen hinsichtlich der Pflege und Begleitung einbezogen. So wird sichergestellt, dass jede(r) BewohnerIn in den Vorzug einer zusätzlich fachlichen Begleitung kommt.

In Ernstfällen, insbesondere dann, wenn eine Krankenhauseinweisung diskutiert wird, muss - sofern realisierbar - die Palliativverantwortliche konsultiert werden. Sie berät mit den Verantwortlichen des Wohnbereiches das weitere Verhalten und nimmt den Konsultationsprozess mit den behandelnden Ärzten auf. Die Arbeitszeit der Palliativverantwortlichen orientiert sich flexibel am jeweiligen Bedarf. Für die Nächte ist eine Rufbereitschaft und für Fehlzeiten eine Vertretungsregelung vereinbart. Nach dem Tod eines Bewohners sorgt die Palliativverantwortliche im Zusammenarbeit mit den Wohnbereichen verantwortlich für die Aufbahrung und Verabschiedung des Toten und die Begleitung der trauernden Angehörigen.