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Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung

Die Bürgerstiftung Rheinviertel ist vom Finanzamt Bonn-Außenstadt als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Daher können Sie Ihre Spende an uns steuerlich geltend machen.

Sie unterstützen uns durch kleinere und größere Spenden ebenso wie durch Zustiftungen und Namensstiftungen.

Einige steuerliche Aspekte

  • Die Stiftung stellt Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von 30 Euro aus.
  • Bei Zuwendungen bis 200 Euro gilt auch die Kopie des vorgedruckten Überweisungsträgers der Bürgerstiftung Rheinviertel als Spendennachweis.
  • Spenden und Zuführungen in das Vermögen von Stiftungen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des nicht zu versteuernden Einkommens abzugsfähig.
  • Die Vermögensdotierung für eine neue Stiftung oder für Zustiftungen an bestehende Stiftungen kann bis zu 1,0 Mio Euro abzugsfähig sein. Der Stifter kann diesen Betrag auf 10 Jahre verteilen.

Kontakt:

Christine Kiderlin erläutert gerne unsere Stiftungsaktivitäten. Um im Einzelfall die Nutzung steuerlicher Vorteile zu prüfen, fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater.

Kontakt Christine Kiderlin
Telefon: 0170 8889074
E-Mail: Frau Kiderlin